Allem Anschein nach ist es ein lohnenswertes Geschäft, Unternehmen mit äusserst fragwürdigen Methoden und Dienstleistungen mit Hilfe von Trickformularen in die Abofalle zu locken. Der Branchenbuch-Anbieter des “World Company Register” treibt schon seit vielen Jahren sein Unwesen mit Briefkastenfirmen unter diversen, sich stets ändernden Firmennamen. Er ist in regelmäßigen Abständen aktiv und schreibt Unternehmen per E-Mail an – auch in diesem Jahr.
UPDATE des Beitrages, März 2024:
Wie bei der Global Media GmbH LLC und der Media GmbH LLC, kann ich auch hier nur dringendst davon abraten, auf das Angebot einzugehen. Es ist nicht seriös, es bringt dir keine Sichtbarkeit im Netz und es kann sich u.a. sehr schädlich auf dein Ranking in den Suchmaschinen auswirken! Warum ich das Angebot für nicht seriös halte, werde ich im Nachfolgenden erläutern und darstellen.
Die E-Mail mit dem Betreff “World Company Register 2023/2024” und jetzt die aktuell im Umlauf befindliche Mail “World Company Register 2024/2025” (etwas weiter unten) muten bereits nach dem Öffnen seltsam an:
Die “Von”-E-Mail-Adresse register@ebr-database.org signalisiert dem Empfänger, dass die Nachricht über die Domain ebr-database.org versendet wurde. Ruft man die Domain ebr-database.org im Browser auf wird man prompt zu www.eurodns.com weiter geleitet. EURODNS ist ein Top-Level-Domain- und Webhosting-Anbieter.
Bei der “Antwort an”-E-Mail-Adresse, register@businessreg2023.com, erwartet uns das Gleiche wie bei der “Von”-Adresse. Ruft man die Domain businessreg2023.com auf, wird man sofort zur Startseite von WIX (www.wix.com, Website-Baukasten) weitergeleitet.
Dergestaltete Weiterleitungen und Identitätsverschleierungen sind grundsätzlich stark spam-, scam- und phishingverdächtig.
UPDATE 2024/2025 (Fotostrecke):
Im Anhang der E-Mail verbirgt sich ein Trickformular
Von einem Trickformular oder der Formular-Masche spricht man, wenn die Vertragsbedingungen und Konditionen eines Angebotes schlecht lesbar, verschleiert oder leicht zu übersehen bzw. zu überlesen sind. In dem der E-Mail beigefügten PDF wird das beispielhaft im unteren Bereich des Formulares unter der Überschrift “ORDER” deutlich:
Durch die in Abb. 2 und 3 verwendete Schriftart, die geringe Schriftgröße und die Verwendung der durchgehenden Großschreibung (Kapital-, Versalschrift), kann der Empfänger des Angebotes die Vertragsbedingungen und anfallenden Kosten im unteren Bereich des PDF sehr leicht übersehen. Was der Empfänger viel eher wahrnimmt, ist die oben links stehende, farblich abgesetzte Angabe: “Updating is free of charge” (Die Aktualisierung ist kostenlos).
Im PDF in der Abb. 2 erfahren wir, dass das Unternehmen dahinter EU Business Services Ltd. heisst (links senkrecht stehend) bzw. darunter firmiert. Rufen wir die im PDF im Kleingedruckten angegebene Domain www.worldcompanyregister.org auf, könnten wir laut der Angabe im Fuß der sich öffnenden Seite aber auch meinen, dass dieses Angebot von der International Directories Ltd. bereitgestellt wird.
Auf der Seite “Terms and Conditions for Insertion” werden wir dann mit einer erweiteren Firmenbezeichnung konfrontiert: International Directories Group Ltd. Und dann wäre da noch die “Contact“-Seite, die uns darauf aufmerksam macht, dass das WORLD COMPANY REGISTER seinen Sitz mit einem Postfach in Madrid in Spanien und/auch/oder einem Postfach in den Niederlanden in Utrecht hat. Die Verwirrung ist also perfekt!
Dieser Branchenbuch-Anbieter treibt seit vielen Jahren sein Unwesen im Netz
Vor der Digitalisierung war er auch schon per Fax und per Post unterwegs. In den vergangenen Jahren ist er unter unzähligen Domains mit diversen Firmen- und Branchenbuchbezeichnungen aufgetreten und immer wieder sehr negativ in die Schlagzeilen geraten.
Für den Eintrag unter www.worldcompanyregister.org verlangt der Anbieter inzwischen 1.495,00 € jährlich. Kündigen kann man den Eintrag zwei Monate vor Ablauf von einer 12-monatigen Vertragslaufzeit. Maßgeblich ist hier der Zeitpunkt des Vertragsabschlusses, somit das handschriftlich eingetragene Datum auf dem Formular. Hält man sich nicht an diese Frist, hängt man ein weiteres Jahr in diesem Vertrag fest. Ein Fall für einen Juristen oder eine Juristin.
Was bringt ein Eintrag in diesem Branchenbuch bzw. Company Register?
Nichts! Ein eingetragenes Unternehmen wird dadurch nicht sichtbarer im Netz. Ich habe einige der dort eingetragenen Firmen gegoogelt. Ich musste mich bei allen Firmen sehr weit durch die Suchergebnisse – von Seite zu Seite zu Seite – blättern, bis ich irgendwann einmal auf den Eintrag im World Company Register gestoßen bin. Ein Unternehmen erhält durch einen Eintrag in diesem Branchenbuch lediglich einen Backlink, das war’s dann aber auch schon.
1.495,00 € für einen fragwürdigen, unnützen Backlink
1.495,00 € jährlich für einen Backlink ist eine hübsche Stange Geld. Der qualitativ minderwertiger Backlink von World Company Register ist nicht im Entferntesten 1.495,00 € wert.
Da das World Company Register vermutlich nur für kurze Zeit, bis es mit seinen unseriösen Geschäftspraktiken wieder einmal auffliegt, im Netz unter der Domain worldcompanyregister.org aktiv sein wird, könnte sich der Backlink auch innerhalb von kurzer Zeit als sehr schädlich erweisen.
Ein Eintrag in diesem Branchenbuch könnte sich negativ auf dein Ranking auswirken
Als Beispiel sei hier die URL www.eubusinessregister.org genannt (ich verzichte hier bewußt auf eine Verlinkung bzw. Linksetzung, da ich dem Anbieter keine Backlinks verschaffen möchte).
Hinter www.eubusinessregister.org verbirgt sich ebenfalls die EU Business Services Ltd. (siehe Firmenbezeichnung im oben dargestellten PDF-Formular, links senkrecht stehend).
Das Branchenbuch www.eubusinessregister.org ist “tot”. Es ist technisch sehr instabil und unsicher, wird seit langem nicht mehr gepflegt und es ist nicht https-gesichert. Google stoßen solche Seiten sehr negativ auf, sie werden nicht mehr indexiert und meist auch konsequent aus dem Suchindex verbannt. Eine Website kann durch einen Eintrag und den Backlink im World Company Register mit in diesen negativen, schadhaften Sog geraten.
Eine abschließende Empfehlung
Wenn dieses Angebot in deinem Postfach landet, rate und empfehle ich dir, Abstand von diesem Angebot zu nehmen und nicht darauf einzugehen. Solltest du in diese Abofalle getappt sein, empfehle ich dir juristische Hilfe in Anspruch zu nehmen.
Weiterführende oder änhliche Beiträge:
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Was ist ein Trickformular?
Von einem Trickformular oder der Formular-Masche spricht man, wenn die Vertragsbedingungen und Konditionen eines Angebotes schlecht lesbar, verschleiert oder leicht zu übersehen bzw. zu überlesen sind.